Signatureinrichtung

Seit 01. April 2017 ist in Österreich die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) in Kraft. Diese schreibt vor, dass jede Registrierkasse mit einer Signatureinrichtung ausgestattet sein muss.

Bei der Signatureinrichtung handelt es sich um eine, von der Kassa unabhängige, Einrichtung. Diese wird verwendet um die Gültigkeit jeder abgeschlossenen Rechnung zu gewährleisten. Dadurch wird mit jeder neu ausgestellten Rechnung ein Signaturwert berechnet, welcher mittels QR-Code auf dem Rechnungsbon aufgedruckt wird.
Dieser Wert dient, im Falle einer Überprüfung durch das Finanzamt, zur Kontrolle der Unversehrtheit der Signaturkette im Kassensystem.

Die Verbindung zwischen Signatureinrichtung und Kasse erfolgt in der Regel über eine USB Schnittstelle. Jedoch gibt es die Möglichkeit mittels eines Drittanbieters die Rechnungen online zu signieren lassen.